Pegnesischer Blumenorden e.V.

Einzige Sprach- und Literaturgesellschaft aus der Barockzeit, die ununterbrochen weiterbesteht; gegründet 1644.


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Die Stammliste des Ordens


Die Mitglieder seit 1644 sind mit folgenden Angaben aufgeführt, je nachdem, was zutrifft:

laufende Nummer, Ordensname, Blume, Amt im Orden, Familien- und Vorname, knappe Auskünfte zu Aufnahme, Tätigkeit und Ausscheiden.
 

Satzung, Vorstand, Ordensräte

Den Satzungstext und Ansprechpersonen erreichen Sie:  hier.


Der Pegnesische Blumenorden ist Mitglied in der Arbeitsgemeinschaft Literarischer Gesellschaften e.V., erreichbar unter

http://www.alg.de , e-Mail: alg@alg.de .

Außerdem gehört er als körperschaftliches Mitglied dem Freien Deutschen Hochstift e.V. in Frankfurt an.

Der Blumenorden unterhält Beziehungen zur Rückert-Gesellschaft und zum Turmbund in Innsbruck.

Der Präses ist Gründungsmitglied der Neuen Fruchtbringenden Gesellschaft, Köthen.
 

Anschrift im Netz


Die hier gebotenen Informationen liegen auf dem Server des Fachbereichs "Allgemeinwissenschaften" der Georg-Simon-Ohm-Fachhochschule Nürnberg (zu den historischen Gründen hierfür siehe "Auskünfte"). Ansprechpartner ist Prof. Dr. Werner Kügel. (werner.kuegel@mac.com).
 

Auskünfte


Eine erste, wenn auch knappe Übersicht der Geschichte und heutigen Tätigkeit des Blumenordens gibt Auskunft aus der Sicht eines Besuchers im Irrhain (s.u.).
 

Genaueres zur Geschichte


Zur Geschichte des Blumenordens sind hier zwei von mehreren Veröffentlichungen der letzten Jahre eingestellt. Auf zwei weitere kann aus verlagsrechtlichen Gründen hier nur verwiesen werden.

John Roger Paas (Hrsg.): Der Franken Rom, Harrassowitz-Verlag Wiesbaden, 1995

Renate Jürgensen: Utile cum dulci, Harrassowitz-Verlag Wiesbaden, 1994

Beide Bücher stehen im Zusammenhang mit dem Jubiläum des 350jährigen Bestehens, das erste als Sammlung von Vorträgen eines Barockforscherkongresses, das letztere als vertiefende Begleitinformation zu einer Ausstellung in der Stadtbibliothek. 1994 erschien auch eine Festschrift, die ausschließlich Beiträge von Mitgliedern enthält.

Des weiteren legte Renate Jürgensen eine kommentierte Bibliographie vor: Melos conspirant singuli in unum, Repertorium bio-bibliographicum zur Geschichte des Pegnesischen Blumenordens in Nürnberg (1644-1744), Harrassowitz-Verlag Wiesbaden, 2006.
 

Mitteilungen


Die jeweils letzten Nummern des vierteljährlich erscheinenden Heftes "Mitteilungen des Pegnesischen Blumenordens" sind an dieser Stelle einzusehen.

Frühere Beiträge erschließen sich über das Register

Mitteilungen 51

Mitteilungen 52

Mitteilungen 53

Mitteilungen 54

Mitteilungen 55

Mitteilungen 56

Mitteilungen 57

Mitteilungen 58

Mitteilungen 59

Mitteilungen 60

Mitteilungen 61

Mitteilungen 62

Mitteilungen 63

Mitteilungen 64

Leseproben

Ausschnitte aus neueren Veröffentlichungen von Mitgliedern auf dem Gebiet der satzungsgemäßen "Pflege der Dichtung".

Der Irrhain

Als Versammlungs- und Spazierort diente den naturbegeisterten Dichtern der Anfangszeit das Gelände bei einem Ringkanal neben der Pegnitz, der die Ruine des schon von Dürer aquarellierten Weiherhäuschens umschloß.  Diese Gegend nannte man "Poetenwäldchen". Als der Grundstücksbesitzer durch einen Zaun diesen beliebten Ort unzugänglich gemacht hatte, traf man sich übergangsweise im Haus "Zum halben Mond", das dem Mitglied Andreas Ingolstätter gehörte. Um aber wieder naturnahe Dichtung pflegen zu können, machte der Pfarrer von Kraftshof, Martin Limburger, 1676 den Vorschlag, einen durch Abholzung zum Gestrüpp verkommenen Eichenhain in der Nähe seines Dorfes zum Irrgarten auszubauen und dort regelmäßig zusammenzukommen. 1678 waren die Arbeiten abgeschlossen, 1681 errreichten die Pegnesen die offizielle Bestätigung vom Wald-Almosamt der Sebalder Stadtseite, daß sie den "Irrhain" zu ewigem Lehen erhalten hatten. (Eine Seite mit weiteren Auskünften finden Sie durch Mausklick.)

 

 

 Die Büchersammlung des Blumenordens im Germanischen Nationalmuseum Nürnberg

 

Im Lesesaal des Museums kann mithilfe der Signaturen in den durch Klick erreichbaren Listen jeder Titel zur Einsicht bestellt werden.

 


 

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Presserechtlich verantwortlich für redaktionelle Inhalte dieses Auftritts (§ 55 II RStV)  ist der Präses (s. unter Satzung, Vorstand, Ordensräte).
 

 

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